Blaues Büchlein - Personalamt
2019-6-24 · Im Blauen Büchlein sind sämtliche Rechte und Pflichten, die für die Anstellung der kantonalen Mitarbeitenden von Bedeutung sind, geregelt. Das Personalgesetz wurde vom Kantonsrat verabschiedet, die Verordnungen als Ausführungserlasse zum Personalgesetz sind vom Regierungsrat erlassen worden.